Liefer- und Versandkosten

Vom Auftraggeber gestellte Daten sind frei Haus des Auftragnehmers anzuliefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Gewähr für die Richtigkeit der in den Lieferdokumenten angegebenen Menge oder Qualität. Der Auftragnehmer ist erst in der Lage, während des Produktionsprozesses eine ordnungsgemässe Übernahme und Überprüfung durchzuführen. Es besteht keinerlei Haftung des Auftragnehmers für Fehler, die auf vom Auftraggeber direkt oder indirekt zur Verfügung gestellte Daten, sowie für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind.
Dem Auftrag zugrundeliegende Vorlagen (zum Beispiel Computerausdrucke, Digital-Proofs) sind nicht verbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Farbvorlage gewünscht werden, muss ein zusätzlich kostenpflichtiger Andruck zur Abnahme erstellt werden.
Unsere Preise verstehen sich ab Lager. Auf Wunsch eingesetzte Transporte werden nach Aufwand verrechnet. Jeder weitere Anlieferort wird separat in Rechnung gestellt. Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers -, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

1.Die Bestellungen können nur ausgeführt werden, wenn folgende Elemente sind:
   a) Fotoabzüge oder gedruckt Vorlagen, max. DIN A4
   b) Angaben zum Text (deutlich leserbar)
   c) Angaben zum Layout des Textes (Schriftart)
   d) Angaben der Karten - Nummer und der Karten ID

2. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der gemacheten Angaben.

3. Die Bearbeiteung erfolgt nach Eingang der vollständigen Auftragsunterlagen.

4. Bei allen an uns übergebenen Arbeiten setzen wir voraus, dass dem Auftraggeber die Urheber- bzw. die Reproduktionsrechte
    zustehen. Wir lehnen jede Haftung ab, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen könnten. Der Besteller hält uns
    insoweit in jeder Richtung schad- und klaglos. Wenn Vorlagen mit einem Copyright Dritter ausgestattet sind, benötigen wir
    ebenfalls das Einverständnis des Uhrhebers. Die Ausführung von Bestellungen kann von Fa. Leben G.M. Nebel ohne
    Begründung abgelehnt werden. Die gelieferten Vorlagen gehen mit der Bestellung in das Eigentum der Fa. Leben G.M. Nebel
    über. Vorlagen werden werden unsererseits nicht archiviert. Für mangelhafte fotografische Qualität der geliferten Vorlagen
    wird jegliche Haftung abgelehnt. Die Fa. Leben G.M. Nebel wird ausdrücklich ermächtigt, Muster von in Auftrag gegebenen
    Karten, Bierdeckeln, Flyern und sonstigen Drucksachen für sich zu behalten und für Werbezwecke zu verwenden, zu
    veröffentlichen und zu verteilen. Auf allen Produkten der Fa. Leben G.M. Nebel ist zu Werbezwecken eine Hotline
    Rufnummer aufgedruckt.

4a. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Auftraggeber, das er zur Erteilung dieser bestellung berechtigt ist. Besondere Wünsche des
    Bestellers in Bezug auf Wettbewerb, Plazierung der Anzeige sowie andere nebenreden gelten nur dann als Bestandteil der
    Bestellung, wenn sie in der Bestellung vermerkt sind. Erhält Fa. Leben G.M. Nebel weder mit der Bestellung noch innerhalb
    der 2 Wochen nach Bestellung die Anzeigenunterlagen, ist sie berechtigt, die ihr zur Verfügung stehenden Angaben über
    den Besteller als Anzeigentext zu verwenden. Eine Kündigung dieses Werkvertrages ist ausgeschlossen.

4b. Soweit die Bierdeckelwerbung betroffen ist, bestätigen wir, darüber belehrt worden zu sein, dass die Farbqualität auf dem
    Korrekturabzug und dem Bierdeckel nicht übereinstimmen. Druck- u. Kartonqualität sind demontriert worden. Die Auslieferung
    der mit Werbung der Werbepartner versehenen Bierdeckel erfolgt ausschliesslich an den Gastwirt, Verannstalter, Verein
    oder an denjenigen, der für das Auslegen und die Verbreitung der Bierdeckel zuständig ist.
   
5. Konditionen: Vorkasse, nach erhalt der Rechnung 7 Tage. Nach Eingang Ihrer Überweisung wird der Auftrag ausgeführt.

6. Für Farbveränderungen, die durch Lager- und Lichteinflüsse mit der Zeit allenfalls entstehen können, betsteht kein Ersatz-
    anspruch.

7. Für die Aufbewahrung von Originalen, Fotos, Duplikaten, Retuschen und Druckvorlagen wird keinerlei Haftung übernohmen.

8. Bei Nachbestellungen gibt die Beilage eines Farbmusters, Anspruch auf bestmöglich, nicht aber auf totale Gleichheit der
    Farben, da dies ausserhalb der technischen Möglichkeit liegt.

9. Die Auslieferung der Bestellung erfolgt frühestens nach 15 Arbeitstagen, nach vollständigem Bestelleingang beim Hersteller
    Kürzere Lieferzeiten sind nur mit schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Der versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers immer
    oper Nachnahme.

10. Expressporto, Einschreibe- und Nachnahmegebühren werden dem Besteller berechnet.

11. Die Bestellung an uns bedeutet gleichzeitig die Aerkennung unserer Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.

12. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen der gafischen Industrie.

13. Gerichtsstand, Erfüllungs- und Betreibungsort ist DielsdorfZürich